Für viele Menschen ist ihr Tier ein treuer Lebensbegleiter. Stirbt der Mensch, stellt sich oft die Frage: Was passiert mit Hunden, Katzen oder anderen Tieren nach dem Tod des Besitzers?
Nach § 90a BGB sind Haustiere keine Sachen – werden im Erbrecht jedoch wie solche behandelt. Sie gehören damit zum Nachlass und werden an die Erben weitergegeben. Ohne klare Regelung kann dies dazu führen, dass ein Tier nicht die Betreuung erhält, die es verdient.
Besonders betroffen:
Eine rechtzeitige Vorsorge schützt Ihr Tier und gibt Ihnen Sicherheit.
Nein. Tiere sind nicht erbfähig – aber:
Sie können genau festlegen, wer Ihr Tier erhält und wie dessen Versorgung finanziell abgesichert wird.
„Mein Hund Max soll nach meinem Tod an meine Freundin Anna übergehen. Für seine Versorgung erhält sie ein Vermächtnis in Höhe von 5.000 Euro.“
Thema | Erklärung |
---|---|
Erbe benennen | Person Ihres Vertrauens bestimmen |
Vermächtnis festlegen | Finanzielle Mittel zur Versorgung |
Auflagen möglich | Z. B. regelmäßiger Tierarztbesuch, spezielle Ernährung |
Testamentsvollstreckung | Sicherstellung der Umsetzung Ihrer Wünsche |
Mit einer Vorsorgevollmacht regeln Sie schon zu Lebzeiten, wer sich im Ernstfall um Ihr Tier kümmert – z. B. bei Krankheit, Unfall oder Tod.
Wichtige Punkte:
Tipp: Klären Sie auch finanzielle Fragen wie Futter, Tierarztkosten oder Versicherung.#
Mit einer Vorsorgevollmacht regeln Sie schon zu Lebzeiten, wer sich im Ernstfall um Ihr Tier kümmert – z. B. bei Krankheit, Unfall oder Tod.
Wichtige Punkte:
Tipp: Klären Sie auch finanzielle Fragen wie Futter, Tierarztkosten oder Versicherung.
Hunde sind oft besonders stark an Menschen gebunden. Stirbt der Halter, fällt der Hund automatisch an die Erben. Wenn niemand das Tier übernehmen kann, landet es schlimmstenfalls im Tierheim.
Verhindern Sie das mit:
Pferde stellen im Erbfall besondere Anforderungen. Neben der Versorgung sind Unterbringung, medizinische Betreuung und Bewegung zu klären.
Unsere Empfehlung:
Bei Dank & Treu begleiten wir Sie und Ihr Tier – mit Respekt, Empathie und Klarheit.
Angebot | Beschreibung |
---|---|
Persönliche Abschiednahme | In ruhiger Atmosphäre – mit Ritualen, Briefen, Musik |
Feuerbestattung (Kremation) | Klassischer, dokumentierter Ablauf mit Urne |
Aquamation | Nachhaltige, wasserbasierte Alternative zur Verbrennung |
Pferdekrematorium | Einäscherung großer Tiere mit Begleitung & Urkunde |
Urnen & Erinnerungsstücke | Pfotenabdrücke, Schmuck, Aschediamanten |
Digitales Gedenkportal | Gemeinsame Erinnerungen bewahren & teilen |
Transparenz & Sicherheit | Dokumentation & Einäscherungsurkunde |
Zwei Standorte | Schwäbisch Hall & Blender bei Verden |
Checkliste für den Abschied:
Ein Testament oder eine Vorsorgevollmacht für Ihr Haustier sorgt für Klarheit und Sicherheit – für Sie und Ihr Tier. So stellen Sie sicher, dass Ihr Hund, Ihre Katze oder Ihr Pferd auch nach Ihrem Tod in guten Händen ist. Dank & Treu begleitet Sie einfühlsam und transparent – bei der Vorsorge wie beim Abschied.
Sandra Lutz ist 1976 in Schwäbisch Hall geboren, danach in Gaildorf und Bietigheim-Bissingen aufgewachsen. Nach
der kaufmännischen Ausbildung machte sie sich früh selbstständig. Seit 25 ist sie mit ihrem Mann Jochen
verheiratet und hat drei Söhne. Sie ist geschäftsführende Gesellschafterin des Humankrematoriums,
Haustier- und Pferdekrematoriums in Schwäbisch Hall sowie des Pferdekrematoriums in Niedersachsen.
Ebenso betreibt Sie das Hotel smartino in Schwäbisch Hall. Sandra Lutz betreut gerne Angehörige bzw.
Tierbesitzer in der schweren Zeit der Trauer. Ebenso verantwortet sie den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.