Der Tod eines Pferdes ist für Halterinnen und Halter ein emotional belastender Moment, der zugleich zahlreiche organisatorische Aufgaben mit sich bringt. Neben dem Abschied müssen innerhalb weniger Tage Behörden informiert, Verträge gekündigt und Dokumente korrekt weitergegeben werden. Dieser Leitfaden von dank & treu gibt einen strukturierten Überblick darüber, welche Stellen zu benachrichtigen sind, was mit dem Equidenpass geschieht und wie eine würdevolle Abschiednahme organisiert wird.
Wichtig: Nach dem Tod eines Pferdes müssen innerhalb weniger Tage Tierkörperbeseitigung oder Bestatter, Versicherung, Zuchtverband und der Stallbetreiber informiert werden. Der Equidenpass ist gemäß § 44b ViehVerkV zu entwerten und an die ausgebende Stelle zurückzugeben.
Unmittelbar nach dem Tod steht die Entscheidung über den Verbleib des Pferdekörpers im Vordergrund. In Deutschland stehen drei rechtlich zulässige Wege offen: die Abholung durch die Tierkörperbeseitigung (Verarbeitungsbetrieb nach VO EG 1069/2009), die Einzeleinäscherung in einem zugelassenen Tierkrematorium oder in seltenen genehmigten Fällen die Erdbestattung auf einem Tierfriedhof.
Die Kremierung von Equiden ist genehmigungspflichtig und wurde durch die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages in einem Gutachten von 2023 rechtlich klar eingeordnet. Halter sollten daher nur mit zugelassenen Anbietern arbeiten, die die notwendigen Nachweise vorlegen können. Der Genehmigungsvorbehalt für die Kremierung toter Equiden ist dabei zentral.
Ein Pferd ist in Deutschland mehrfach registriert: bei der Tierseuchenkasse, beim Zuchtverband, ggf. beim Reitverband und bei Versicherungen. Alle diese Stellen benötigen einen Nachweis über den Tod, um das Tier aus ihren Systemen zu löschen und laufende Beiträge zu beenden.
Rechtsgrundlage für die Abmeldung ist § 44b der Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV). Nach § 44b ViehVerkV ist der Halter verpflichtet, den Tod eines Equiden der zuständigen Passausstellungsstelle zu melden. Zusätzlich meldet der Tierkörperbeseitigungsbetrieb den Vorgang an die entsprechenden Datenbanken.
Auch die Tierseuchenkasse des jeweiligen Bundeslandes muss informiert werden, damit die jährliche Beitragspflicht endet. Die Meldung sollte innerhalb von 7 bis 30 Tagen erfolgen, je nach Bundesland.
Die Pferdehaftpflichtversicherung endet nicht automatisch mit dem Tod des Tieres. Sie muss aktiv gekündigt werden, in der Regel mit Vorlage einer Sterbebescheinigung des Tierarztes oder eines Nachweises des Bestatters oder der Tierkörperbeseitigung. Viele Versicherer erstatten nicht verbrauchte Beiträge anteilig zurück.
Bei bestehender Pferdelebensversicherung oder Operations- und Krankenversicherung ist eine Meldung meist binnen 24 bis 48 Stunden nach dem Todesfall vorgeschrieben. Wird diese Frist versäumt, kann der Versicherungsschutz für eine mögliche Leistung entfallen. Prüfen Sie daher frühzeitig die Bedingungen Ihres Vertrages.
Der Einstellvertrag mit dem Pensionsstall endet nicht automatisch mit dem Tod des Pferdes. Er unterliegt den vereinbarten Kündigungsfristen, die häufig zwischen vier Wochen und drei Monaten liegen. Einige Verträge enthalten Sonderklauseln für den Todesfall, die eine sofortige oder verkürzte Beendigung ermöglichen.
Prüfen Sie unbedingt:
Eine schriftliche Kündigung mit Datum, Nachweis des Todes und Bitte um Bestätigung schafft Rechtssicherheit für beide Seiten.
Registrierte Turnier- oder Zuchtpferde sind bei Organisationen wie der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) oder regionalen Zuchtverbänden erfasst. Laut Zahlen und Fakten der FN sind in Deutschland rund 1,3 Millionen Pferde registriert. Die Abmeldung erfolgt schriftlich unter Angabe von Lebensnummer, UELN und Beifügung des entwerteten Equidenpasses oder einer Kopie.
Zuchtverbände löschen das Tier aus dem Zuchtregister und aktualisieren Nachkommenslisten. Bei aktiven Turnierpferden wird die Turnierlizenz beendet und ggf. der Turniersportbeitrag anteilig erstattet.
Der Equidenpass ist das amtliche Identitätsdokument jedes Pferdes und muss beim Tod besonders behandelt werden. Nach § 44b ViehVerkV ist der Pass zu entwerten (meist durch Lochung oder Stempel „ungültig“) und an die ausstellende Stelle, also den Zuchtverband oder die FN, zurückzugeben.
Der Ablauf im Detail:
Viele Halter möchten den Pass als Erinnerungsstück behalten. dank & treu übernimmt auf Wunsch die Kommunikation mit dem Zuchtverband, erstellt eine Farbkopie dieses Passes und gibt diesen mit Bestattungsurkunde als würdiges Erinnerungsdokument zurück.
Die folgende Übersicht fasst alle wichtigen Schritte und Fristen zusammen:
| Stelle | Aktion | Frist | Nachweis |
|---|---|---|---|
| Tierkörperbeseitigung oder Bestatter | Abholung und Entsorgung/Einäscherung | 24 bis 72 Stunden | Abholschein |
| Bei Bestattungswunsch: Tierarzt | Todesfeststellung, Sterbebescheinigung | sofort | Attest |
| Passausstellungsstelle (FN/Zuchtverband) | Rückgabe entwerteter Equidenpass | 30 Tage (§ 44b ViehVerkV) | Pass, Bestattungsurkunde |
| Tierseuchenkasse | Abmeldung | 7 bis 30 Tage | Sterbebescheinigung |
| Haftpflicht-/Lebensversicherung | Meldung und Kündigung | 24 bis 48 Stunden (Leben) | Attest, Bestattungsnachweis |
| Pensionsstall | Kündigung Einstellvertrag | laut Vertrag | schriftliche Kündigung |
| Zucht- und Turnierverband | Löschung aus Register | innerhalb 30 Tage | Passkopie |
| Reitbeteiligung / Pflegevertrag | Auflösung, Rückabwicklung | zeitnah | schriftliche Info |
Die Kosten für die Abmeldung selbst sind meist gering, die Bestattung jedoch stellt den größten Posten dar. Nach Angaben von Bestatter.de und Marktanalysen von Grand View Research wächst der deutsche Markt für Tierbestattungen kontinuierlich, insbesondere im Segment würdevoller Einzelabschiede.
Übersicht typischer Kosten:
dank & treu begleitet Pferdebesitzer durch den gesamten Prozess: von der telefonischen Erstberatung im Akutfall über die würdevolle Abholung bis zur Rückgabe der Asche und der Dokumente. Der Fokus liegt auf transparenter Kommunikation, persönlicher Betreuung und einer Bestattung, die dem besonderen Verhältnis zwischen Mensch und Pferd gerecht wird.
Konkrete Leistungen umfassen:
Die Preise sind transparent auf der Website einsehbar, versteckte Zusatzkosten gibt es nicht.
Telefon: 0791 40724777
Mail: info@dankundtreu.de